In der Regel Ihre Krankenkasse. Für Kinder besteht bis zu ihrem 18. Geburtstag keine Zuzahlungspflicht. Allerdings garantiert die Krankenkasse nur die medizinisch notwendige Versorgung. Entscheiden Sie sich für ein höherwertiges Hilfsmittel, müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen. Die Versorgung erfolgt bei gesetzlich Krankenversicherten dann durch die Vertragspartner der Krankenkasse, die sogenannten Leistungserbringer – in der Regel handelt es sich dabei um ein Sanitätshaus.
Welche Leistungen sind in der Hilfsmittelversorgung enthalten?
Hilfsmittel für Kinder müssen häufig individuell angepasst, kontrolliert und wenn nötig gewartet, repariert oder ersetzt werden. Auch müssen Versicherte – die Kinder und auch ihre Eltern – erfahren, wie sie das Produkt anwenden.